Rückerstattung der Umsatzsteuer für Beitrags- u. Kostenerstattungsveranlagungen bei Hausanschlüssen
Meldung vom 31.08.2009
Teilweise Rückerstattung der Umsatzsteuer für Beitrags- und Kostenerstattungsveranlagungen bei Hausanschlüssen
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 08. Oktober 2008 entschieden, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen als eigenständige Leitung nicht dem Regelsteuersatz von derzeit 19 % unterliegt, sondern dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zuzuordnen ist.
Hierunter fallen alle Beitrags- und Kostenerstattungsveranlagungen, die ab 10. August 2000 mit Bescheid festgesetzt worden waren.
Der Zweckverband wird auf Grundlage eines Beschlusses der Verbandsversammlung auf freiwilliger Basis, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, den Differenzbetrag zwischen dem erhöhten Umsatzsteuerbetrag (16 % oder 19 %) und dem ermäßigten Steuersatz (7 %) auf Antrag seinen Kunden auszahlen. Anträge auf teilweise Rückerstattung der Umsatzsteuer für Beitrags- und Kostenerstattungs-veranlagungen bei Hausanschlüssen sind bis spätestens 31.12.2010 beim Zweckverband Naab-Donau-Regen zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Verzinsung des Erstattungsbetrages findet darüber hinaus nicht statt, da die erhöhte Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Veranlagung bereits an das Finanzamt abgeführt worden war.
Falls Sie als Kunde des Zweckverbandes für Beitragsveranlagungen ab dem 10. August 2000 einen Beitragsbescheid oder einen Kostenerstattungsbescheid erhalten haben, der mit einem Steuersatz von 16 % oder 19 % ausgewiesen wurde, können Sie den Differenzbetrag zum ermäßigten Steuersatz von 7 % auf Antrag vom Zweckverband zurückerstattet bekommen. Ausdrücklich von der Rückerstattung ausgenommen sind Kunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Der Zweckverband hat auf seiner Homepage www.zv-naab-donau-regen.de ein Antragsformular hinterlegt, das von Ihnen heruntergeladen und ausgedruckt werden kann.
Wir bitten, ausschließlich nur dieses Erstattungsformular zu verwenden.
Da wir jeden Einzelfall überprüfen müssen, bitten wir die Antragssteller schon jetzt um Verständnis, dass sich die Auszahlung der ca. 4.000 Erstattungsfälle über mehrere Monate hinziehen wird. Der Betrag wird erst nach Erhalt des Erstattungsbetrages vom Finanzamt zur Auszahlung angewiesen.
Hinweis:
Die Rückerstattung der erhöhten Umsatzsteuer der von den Kunden geleisteten Vorauszahlungsbeiträge im Rahmen der Verbesserungsmaßnahme Nordgebiet wird von Amts wegen bei Endabrechnung der Verbesserungsmaßnahme berücksichtigt und muss beim Zweckverband nicht beantragt werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 09409- 862990 zur Verfügung.
Formulare
Antrag auf Rückerstattung Umsatzsteuer
Mit diesem Formular können Sie die Rückerstattung der Umsatzsteuer beantragen
